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Alles zum Thema Kündigung und Abmahnung

Archiv für März, 2009

Neue Abzockmethode

Erstellt von Thomas Feil am 31. März 2009

Im Rahmen eines Mandates haben wir von einer interessanten neuen Abzockmethode erfahren.

So werden derzeit wohl an diverse Unternehmen Schreiben eines “Deutschen Instituts für Umwelt und Gewerbe” versandt. In diesen Schreiben wird den Unternehmen, unter Hinweis auf eine nicht genauer bezeichnete EU-Richtline die Notwendigkeit ihr Unternehmen energieeffizent umzugestalten dargelegt. Dabei wird mit allerlei Argumenten jungliert um den Eindruck zu erwecken, man müsse selbst mitwirken, damit EU-Vorgaben umgesetzt werden können.

Das “Institiut” (welches sich im Internet anscheinend noch keinen Namen machen konnte – “google”-Suche blieb bislang ergebnislos) bietet den Unternehmen nunmehr eine Studie an, durch welche sie ein “Zertifikat” “Umweltfreundliches Unternehmen 2009 (UFU)” erhalten könnten.

Unserer Ansicht nach ist dieses angebliche Institut reine Fassade um Seriosität vorzutäuschen.

Schon das Impressum der Homepage des ominösen Insituts (www.difug.de) lässt nichts Gutes vermuten. So befindet sich das Impressum versteckt, unter der Schaltfläche Kontakt (rechtlich völlig fehlkonstruiert). Keine Adresse, sondern nur ein Postfach und das Fehlen einer Telefonnummer geben weiteren Anlass zu Bedenken. Nach wissenschaftlicher Arbeit sieht dies beim besten Willen nicht aus.

Sollten auch Sie Kontakt zu diesem “Institut” haben, ist in jedem Falle Vorsicht geboten. Sollten Ihnen Leistungen dieses Instituts gegen Vergütung angeboten werden, wie beispielsweise die Prüfung im Hinblick auf das Zertifikat, so würden wir von einer Annahme dieser Leistungen dringend abraten. Das Zertifikat ist im Zweifel nicht das Papier wert, auf welches es gedruckt ist.

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Kampf gegen Telefonwerbung: Mehr Rechte für den Verbraucher

Erstellt von Thomas Feil am 27. März 2009

Der Bundestag hat heute ein neues Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung verabschiedet. Kernpunkte des neuen Gesetzes sind die Ausweitung der Widerrufsrechte der Verbraucher sowie schärfere Sanktionen im Falle von Zuwiderhaltungen.

Folgende Verbesserungen für den Verbraucher sieht das neue Gesetz vor:

- Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung  gegenüber Verbrauchern können zukünftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden

- Werbeanrufe sind nur noch zulässig, wenn sich der Verbraucher vorher ausdrücklich mit dem Erhalt von Werbeanrufen einverstanden erklärt hat

- der Werbeanrufer darf seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken – bei Verstößen droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro

- Verbrauchern werden mehr Möglichkeiten zum Widerruf von am Telefon geschlossenen Verträgen eingeräumt – dies insbesondere für den Bereich, der bislang durch § 312d Abs. 4 Nr. 3 und 4 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen war

- mehr Schutz vor untergeschobenen Verträgen, einschließlich der Kostenfallen (also auch Abo-Fallen) im Internet – § 312 Abs. 3 Nr.2 BGB wird entschärft

- die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mobilfunkverträge) oder die Vollmacht dafür bedarf zukünftig der Textform, wenn im Falle eines Anbieterwechsels der neue Anbieter den Vertrag des Verbrauchers gegenüber seinem bisherigen Anbieter ohne entsprechenden Auftrag des Verbrauchers kündigt

Aber es wurde auch bereits Kritik am neuen Gesetz laut. So wird vor allem bemängelt, dass das wirkungsvollste Instrument um das Unterschieben von ungewollten Verträgen zu unterbinden nicht ins Gesetz Einzug gefunden hat. Dies wäre nämlich eine Regelung gewesen, durch welche die Wirksamkeit derartiger Verträge von einer nachfolgenden schriftlichen Bestätigung abhängig gemacht worden wäre.

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Content Services Ltd. (opendownload.de) schickt Anwälte los

Erstellt von Thomas Feil am 24. März 2009

Soeben ist uns im Rahmen eines Mandates ein Fall zugetragen worden, bei dem die Firma Content Services Ltd. (Opendownload.de) einen Anwalt zur Eintreibung ihrer Forderungen beauftragt hat.

Angeblich hätte der Mandant auf eine Mahnung der Firma Ende Januar diesen Jahres nicht reagiert. Nunmehr trat ein Anwalt, beauftragt durch die Content Services Ltd. an ihn heran und verlangte die Zahlung der Forderung in Höhe von knapp 140 Euro sowie die Begleichung der Kostennote des Anwalts aus Verzugsschadensgesichtspunkten.

Nach Angaben des Mandanten hatte dieser jedoch keine Rechnung oder Mahnung durch die Content Services Ltd. erhalten, sondern wurde von dem plötzlichen Auftreten des Rechtsanwalts völlig überrascht. Auch bezog sich der Rechtsanwalt nur höchst vage auf die angebliche Rechnung, ohne dabei Ausführungen zu genauem Zeitpunkt des angeblichen Vertragsschlusses, sowei Gegenstand der angeblichen Dienstleistung zu machen.

Diese Informationen wurden nun zunächst angefordert. Auf die Reaktion sind wir hier alle gespannt und werden darüber berichten – sofern diese erfolgt…

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Anklage gegen Abofallen-Betreiber gescheitert

Erstellt von Thomas Feil am 23. März 2009

Das LG Frankfurt wies kürzlich (05.03.2009) eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, welche sich gegen den Betreiber einer Abo-Falle wegen des Tatverdachts des gewerbsmäßigen Betruges richtete, ab.

Die Staatsanwaltschaft hatte ca. 1000 Fälle gesammelt, in denen Preisangaben durch die Angeschuldigten im Rahmen ihres Internetangebotes verschleiert worden waren.

Die Richten waren jedoch der Auffassung, dass darin keine Täuschungsabsicht zu sehen sei. Die Tatsache, dass die Kostenpflichtigkeit jedenfalls auf der Seite angeführt war, genügte den Richtern. Dass diese versteckt und nur schwer erkennbar war, interessierte die Richter dagegen weniger. Es sei nicht erforderlich, dass man bei Dienstleistungen auf den ersten blick erkennen muss, dass diese kostenpflichtig sind. Der jeweilige Interessent müsse die Website schon sorgfältig zur Kenntnis nehmen.

Anm.: Hier zeigt sich wieder einmal der Unterschied in der Sichtweise der Strafgerichte gegenüber der der Zivilgerichte. Letztere sehen in derartig verschleierten Kostenangaben zumeist eine arglistige Täuschung und damit sehr wohl eine vorsätzliche Täuschungshandlung.

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Media Intense GmbH und ihre Inkasso Firma

Erstellt von Thomas Feil am 20. März 2009

Bereits am 10.03. hatte wir berichtet, dass trotz dessen, das die Firma Media Intense GmbH von einer unberechtigten Forderung unseres Mandanten ausdrücklich Abstand genommen hatte, das von ihr beauftragte Inkassobüro weiterhin die Forderung anmahnte.

Wir teilten dies der Media Intense GmbH mit und forderten sie auf dem abzuhelfen.

Anscheinend ist die Media Intense GmbH aber zu stark damit beschäftigt neue Forderungsschreiben in die Welt zu setzen. Zeit für ein kurzes Gespräch mit ihrer Inkasso Firma scheint dort nicht gefunden zu werden.

Stattdessen mahnt die Proinkasso GmbH weiterhin munter dieselbe Forderung bei unserem Mandanten an. Er erhielt mittlerweile das zweite Mahnschreiben obwohl die Media Intense GmbH Abstand von der Forderung genommen hatte.

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Abzocke durch Firma Callservicecent GmbH – CS Call&Service Center GmbH

Erstellt von Thomas Feil am 19. März 2009

Die Internet Abzocker werden immer dreister.

Im Rahmen eines Mandates sind wir auf die Firma CS Callservicecent GmbH aufmerksam geworden. Diese scheint ohne jeglichen Rechtsgrund monatliche Abbuchungen (zumeist in Höhe von 49,90 Euro) bei Personen vorzunehmen die, zumindest bewusst, nie etwas mit dieser Firma zu tun gehabt haben. Auch werden weder Rechnungen noch Mahnungen erteilt, welche Licht ins Dunkel bringen könnten, aus welchem vermeintlichen Vertragsverhältnis die Forderungen stammen sollen.

Nachdem unsere Mandantin mehrere dieser monatlichen Abbuchungen zurück buchen ließ, wurde ihr auf einer neuerlichen Abbuchung im Verwendungszweck sogar mit einer Klage gedroht.

Wir werden die Angelegenheit nun für unsere Mandantin klären.

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Erste obergerichtliche Urteile gegen Abo-Abzocke: Die Luft wird dünner für die Betreiber von Abo-Fallen im Internet

Erstellt von Thomas Feil am 17. März 2009

Das OLG Frankfurt hat kürzlich in zwei Entscheidungen Anbietern, welche in ihrem Web-Auftritt eine versteckte Abo-Falle eingebaut hatten, eine strikte Absage erteilt.

Der eine Anbieter hatte auf seiner Internetseite kleine Gedichte und Bilder zum Download angeboten, der andere bot Ahnenforschung an.

In beiden Fällen waren die Dienste aber nicht kostenlos. Um die Dienste nutzen zu können, mussten die Nutzer ihre persönlichen Daten angeben. Die Eingabemaske war mit einem Sternchen versehen, welches jeweils auf das “Kleingedruckte” verwies. Im Kleingedruckten nun war die Kostenfalle versteckt. Dort befand sich der Hinweis, dass man ein kostenpflichtiges Abo (39,95 und 60,00 Euro) mit einer gewissen Mindestlaufzeit (3 und 12 Moante) eingehe.

Das Gericht sah in einer derart versteckten Preisangabe einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht sowie die Preisangabenverordnung (§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG i.V.m. § 1 Abs. 1 und 6 S. 2 PAngV) und gegen das Verbot der irreführenden Werbung, weil potentielle Kunden über die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistung irregeführt werden (§§ 3, 5 UWG).

(Az. 6 U 186/07 und Az. 6 U 187/07)

Die Urteile zeigen, dass sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit Abo-Fallen Betreibern lohnt. Keinesfalls sollte sogleich gezahlt werden, wenn eine entsprechende Aufforderung ins Haus flattert.

Geschädigten bieten wir unter

http://www.shopanwalt.de/Abofalle-Beratung_detail_693_82.html

eine entsprechende Beratung an.

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Versteckte Abofalle LoadHouse FZE (www.mega-downloads.net)

Erstellt von Thomas Feil am 17. März 2009

Ein neu an uns herangetragenes Mandat weist wiederum auf eine versteckte Abofalle hin. Es handelt sich dabei um die Internetpräsenz der LoadHouse FZE (früher BlueByte FZE) welcher unter der Adresse www.mega-downloads.net zu erreichen ist. 

Wie immer bei derartigen Abo-Fallen ist es äußerst zweifelhaft, ob tatsächlich ein Vertragsschluss zustande gekommen ist.

Sollten auch Sie ein derartiges Problem mit der mega-downloads.net haben, könnte Sie unser Angebot zur Abofallen-Beratung interessieren. Dies finden Sie unter:

http://www.shopanwalt.de/Abofalle-Beratung_detail_693_82.html

Eine speziell auf mega-downloads.net abgestimmte Beraten bieten wir unter

http://www.shopanwalt.de/mega-download.net-Beratung_detail_689_82.html

an.

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Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Diensttelefons

Erstellt von Thomas Feil am 15. März 2009

Umfangreiche, unerlaubte und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers sind grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden.

Auch eine vorherige Abmahnung kann dabei entbehrlich sein. Im konkreten Fall hatte der Arbeitnehmer zahlreichen Telefonate und Faxe nach Mauritius von Apparaten des Arbeitgebers aus geführt. Das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers sei dadurch nachhaltig zerstört. So entscheid das LAG Berlin und im Anschluss daran das BAG.

(Az. 2 AZR 147/03)

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Kündigung bei geringfügigen Vergehen – die Umstände zählen mit

Erstellt von Thomas Feil am 12. März 2009

Eine Bäckereikette kündigte zwei Bäckermeistern fristlos, weil diese einen Kräuter-Öl-Aufstrich im Wert von 50 Cent am Arbeitsplatz gestohlen und verzehrt haben sollen.

Während die Kündigung des einen Bäckermeisters (26) bereits daran scheiterte, dass der Betriebsrat nicht in der vorgeschriebenen Form angehört worden war scheiterte die Kündigung des anderen (44) an dessen langjähriger Betriebszugehörigkeit und ehrlichen Grundeinstellung. So entschied das ArbG Dortmund am 10.03.2009.

Der Mann arbeitete seit 24 Jahren für das Unternehmen. Dies sei nicht ausreichend gewürdigt worden. Außerdem habe er freiwillig den Verzehr dem Arbeitgeber gestanden. Verdacht hegte dieser allein gegen den anderen Bäckermeister.

Das Urteil zeigt, dass auch hier grundsätzlich das Entwenden dieses geringfügigen Sachwertes für eine fristlose Kündigung gereicht hätte. Die Kündigungen wurden allein aufgrund weiterer Umstände vom Gericht für ungerechtfertigt erachtet. Es ist also weiterhin äußerste Vorsicht geboten. Schon die geringste kriminelle Energie gegenüber seinem Arbeitgeber kann den Job kosten.

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Win-Loads hat Inkasso nicht im Griff

Erstellt von Thomas Feil am 10. März 2009

Für einen Mandanten konnten wir erreichen, dass die Firma Media Intense GmbH eine unberechtigte Forderung ausdrücklich zurücknimmt. Trotzdem scheint diese Firma das von ihr beauftragte Inkassobüro nicht „im Griff zu haben“. Circa drei Wochen nach der Bestätigung, dass die streitgegenständliche Forderung nicht besteht, trifft bei unserem Mandanten ein erneutes Schreiben der Firma Proinkasso GmbH ein.

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Unberechtigte Rechnungen der Connects 2 Content GmbH (Fabriken.de)

Erstellt von Thomas Feil am 6. März 2009

Offenbar werden von der Connects 2 Content GmbH, im Zusammenhang mit ihrem Internetportal Fabriken.de, seit Mitte dieser Woche äußerst fragwürdige Rechnungen verschickt. Es handelt sich dabei um Aufforderungen, eine Rechnung in Höhe von 84 Euro, zu bezahlen.

Hintergrund ist wohl eine Änderung der AGBs von Fabriken.de, wodurch der bislang kostenlose Account in einen kostenpflichtigen umgewandelt wurde. Dies soll angeblich über einen Newsletter mitgeteilt worden sein. Danach habe man ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht. Lässt man dieses ungenutzt verstreichen, soll man den Account für zwei Jahre gebucht haben. Pro Jahr würde die Gebühr von 84 Euro anfallen.

Rechtlich betrachtet ist dieses Vorgehen nicht geeignet, einen entsprechenden Vertragsschluss herbeizuführen. Zahlungen können daher verweigert werden.

Eine professionelle Abwehr derartiger unberechtigter Forderungen bieten wir Ihnen im Rahmen unserer allgemeinen Abofallen-Abwehr an. Sie finden das Angebot unter:

http://www.shopanwalt.de/Abofalle-Beratung_detail_693_82.html

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Alkoholgenuss auf Dienstreise fristloser Kündigungsgrund?

Erstellt von Thomas Feil am 4. März 2009

Eine 47jährige Angestellte eines Reisebüros war von Ihrem Arebitgeber auf eine Informations-Dienstreise ins Ausland geschickt worden. Währed der Reise nahm die Frau bereits tagsüber derartige Mengen Alkohol zu sich, dass sie ihren arbeitsvertraglichen Pflichten teilweise nicht nachkommen konnte. Das Verhalten der Frau fiel dabei auch den anderen Reiseteilnehmern sowie dem Veranstalter auf.

Das LAG Schleswig-Holstein entschied in diesem Fall, dass die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt war. Dies sogar ohne vorherige Abmahnung.

(Az.: 4 Sa 529/06)

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Abofalle Magolino GmbH

Erstellt von Thomas Feil am 3. März 2009

Aufgrund von Recherchen für einen unserer Mandanten haben wir Grund zu der Annahme, dass auch die Internetpräsenz der Magolino GmbH (www.magolino.de) eine versteckte Abofalle in sich birgt. Zudem finden sich zahlreiche Einträge in Internetforen, welche von ähnlichen Erfahrungen berichten, wie sie auch unser Mandant gemacht hat. Dazu zählt die überraschende Mitteilung, man habe ein Abo abgeschlossen, bzw. ein Probeabo habe sich nunmehr nach Ablauf der Probezeit in ein Abo mit einer bestimmten Laufzeit umgewandelt, wofür sogleich Kosten angefordert werden.

Auch hier ist höchst zweifelhaft, ob tatsächlich ein Vertrag mit der Magolino GmbH zustande gekommen ist.

Sollten auch Sie ein derartiges Problem mit der Magolino GmbH haben, könnte Sie unser Angebot zur Abofallen-Beratung interessieren. Dies finden Sie unter:

www.shopanwalt.de/Abofalle-Beratung_detail_693_82.html

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Fristlose Kündigung bei anderwärtiger Erwerbstätigkeit während Kranksschreibung

Erstellt von Thomas Feil am 2. März 2009

Das BAG stellte in einem Urteil aus dem Jahre 2008 fest, dass die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durchaus gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitnehmer während einer Krankschreibung einer anderwärtigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Diese Tätigkeit könne nämlich ein ausreichendes Indiz dafür sein, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist. Außerdem ließe sich die Kündigung auch aus dem Gesichtspunkt rechtfertigen, dass der Arbeitnehmer, welcher während einer Krankschreibung anderwärtig erwerbstätig ist, die Heilung seiner Krankheit pflichtwidrig verzögert.

Zugrunde lag der Fall eines Arbeitnehmers, welcher sich mehrfach für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig gemeldet hatte. Nachforschungen des Arbeitgebers ergaben, dass der Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung ein Café betrieb und die dort anfallenden Arbeiten erledigte. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, nach Anhörung des Betriebsrats, fristlos.

(Az.: 2 AZR 965/06)

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