Erstellt von Thomas Feil am 29. April 2009
Passend zum vorgehenden Artikel:
In letzter erhielten wir einige Mandate die eine Forderung der Firma Global Online Holding Inc., zunächst über 79,00 Euro, zum Inhalt hatten. Bei manchen der Mandanten hatte sich auch bereits die Inkassofirma Collector GmbH & Co.KG zur Forderungseintreibung gemeldet.
Hintergrund war jeweils ein vermeintlicher Vertragsschluss über das Angebot der Seite www.antivirus-security.net, welches aber wohl mittlerweile bereits eingestellt worden ist – wie bezeichnend…
Die Seite wirbt dabei mit einer deutlich als Eyecatcher eingerichtetem Lockangebot, einer 14-tägigen kostenlose Testphase hinischtlich irgendwelcher Virensoftware. Erst ausserhalb des grafisch aufgemachten und den Blick auf sich lenkenden Lockangebotes, findet sich im linken unteren Bereich der Seite ein kleingedruckter Fließtext. In diesem enthalten sind die Informationen über die Entgeltlichkeit des Angebotes.
Im Ergebnis also genau jene Konstellation wie sie das AG München bereits zu beurteilen hatte, wöruber im vorhergehenden Blog-Eintrag bereits berichtet wurde.
Auch hier lohnt sich eine Abwehr der Forderung (wie auch wir sie anbieten), zumal die zunächst geforderten 79,00 Euro nur einen Zeitraum von 6 Monaten entgelten. Der gesamte Vertrag soll aber auf 24 Monate geschlossen sein.
Weitere drei Rechnungen in Höhe von 79,00 Euro würden also noch folgen. Zahlt man zudem die erste Rechnung ohne Einwände, könnte hieraus ein Anerkenntnis konstruiert werden, welches die Abwehr der späteren drei Forderungen unter Umständen unmöglich macht.
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Erstellt von Thomas Feil am 27. April 2009
Ein weiteres Urteil stärkt die Stellung des Internetnutzers gegenüber Betreibern von Abo-Fallen oder unseriösen Lockangeboten.
Im Fall, welchen das Gericht zu entscheiden hatte war auf einer Internetseite, deren Hauptzweck es wiedermal war, dem ahnungslosen Nutzer ein Abo unterzujubeln, ein geringer Preis für eine “Probemitgliedschaft” auffallend hervorgehoben. Erst im nachfolgenden ungegliederten Fließtext fand sich die Entgeltlichkeitsklausel. Das Gericht befand dies für überraschend.
Auch eine Klausel in den AGBs des Unternehmens befand das für Gericht für überraschend. Dort war nämlich eine Verlängerungsklausel für das Abo unter einer Ziffer welche mit “Zahlung und Preise” überschrieben war zu finden. Das Gericht befand, dass diese Klausel vielmehr unter die Ziffer “Vertragslaufzeit und Verlängerung” gemusst hätte.
(AG München vom 18.02.2009, Az. 262 C 18519/08)
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Erstellt von Thomas Feil am 15. April 2009
In letzter Zeit erreichen uns verstärkt Mandate welche die Abwehr von Forderungen der Connects 2 Content GmbH betreffen.
Wir haben in diesem Blog bereits am 06.03.09 über die Vorgehensweise der betreffenden Firma berichtet. Die Firma fordert von den betroffenen Kunden in einer ersten Jahresrechnung die Zahlung von 84,- Euro. Anknüfungspunkt sind Verträge, die dieses Unternehmen über ihre Webseiten Fabriken.de und Rezepte-Ideen.de den Nutzern unterschummeln will/wollte.
Ein anwaltliches Vorgehen gegen die angeblichen Forderungen lohnt sich in jedem Fall, da diese einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand halten.
Eine entsprechende Abwehr bieten wir unter folgendem Link an:
http://www.shopanwalt.de/Abofalle-Beratung_detail_693_82.html
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Erstellt von Thomas Feil am 9. April 2009
Mittlerweile konnten wir für einige Mandanten, welche von dem neuerdings von der Media Intense GmbH eingeschalteten und allseits bekannten Rechtsanwalt T. Forderungsschreiben erhalten hatten, erreichen das besagter Anwalt ausdrücklich auf die weitere Verfolgung der Forderungen verzichtet hat.
Fairerweise muss man sagen, dass die Rückmeldung zeitnah und problemlos erfolgte.
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Erstellt von Thomas Feil am 6. April 2009
Einmal ganz abgesehen von den urheberrechtlichen Problematiken/Verstößen, welche das Angebot dieser Seite in sich birgt, ist sie auch im Hinblick auf die Thematik der versteckten Kostenfallen im Internet mit äußerster Vorsicht zu genießen.
So ist Kino.to übersät mit Werbebannern. Die dahinter liegenden, teilweise recht nützlich anmutenden Angebote sind nicht selten mit versteckten Abofallen verbunden. So passiert es denn auch häufig, dass dem geneigten User, plötzlich eine Geldforderung für ein angeblich auf zwei Jahre abgeschlossenen Abo-Vertrag ins Haus flattert obwohl er sich keines Vertragsschlusses bewusst ist.
Versteckt sind diese Abofallen häufig auch hinter Fehlermeldungen, welche suggerieren wollen, man würde ein entsprechendes Programm benötigen, um das gewünschte Angebot von Kino.to abrufen zu können.
Vorsicht ist also allemal geboten. Sollten Sie dennoch in eine solche Abofalle getappt sein, ist es ratsam rechtsrat einzuholen. Ob ein rechtsgültiger Vertragsschluss tatsächlich zustande gekommen ist oder ob dieser wieder zerstört werden kann, bedarf zumeist einer Prüfung des Einzelfalls.
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Erstellt von Thomas Feil am 1. April 2009
Unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de finden Sie täglich aktuellen Informationen über Abmahnung und Abmahnwellen.
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Erstellt von Thomas Feil am 1. April 2009
Zwischenzeitlich konnten wir für eine Reihe von Mandanten, welche in Abofallen der Firmen Media Intense GmbH oder Content Services Limited getappt waren, erreichen, dass diese Unternehmen ausdrücklich Abstand von ihren Forderungen genommen haben.
In letzter Zeit fällt aber auf, dass insbesondere die Content Services Ltd. offenbar keine Inkasso Firmen mehr zur Beitreibung ihrer Forderungen losschickt sondern sich nunmehr des zweifelhaften Rechtsanwalts Olaf Tank bedient.
Für den Fall, dass auch Sie ein Forderungsschreiben der Content Services Ltd. über Herrn Olaf Tank erhalten (in welchem Ihnen zudem noch die Kostennote des werten Rechtsanwalts auferlegt wird) können wir nur raten nichts zu zahlen oder anzuerkennen. Nehmen Sie lieber Ihrerseits Rechtsrat in Anspruch und wehren Sie sich gegen die Forderung. Die Erfolgsaussichten sind keineswegs gering.
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