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Alles zum Thema Kündigung und Abmahnung

Archiv für Mai, 2009

Erneuter Fall der Kündigung eines Mitarbeiters wegen Diebstahl einer geringwertigen Sache (Brötchen)

Erstellt von Thomas Feil am 29. Mai 2009

Einem Mitarbeiter des Unternehmens Edeka Nordbayern wurde letzte Woche im Wege eines Aufhebungsvertrages geküdigt, weil er ein Brötchen im Wert von 1,08 Euro aus der Frischetheke des Supermarktes genommen und gegessen hatte ohne dies zu bezahlen. Der Mann war seit 10 Jahren in dem Supermarkt beschäftigt.

Bereits vor einiger Zeit hatten Gerichtsurteile das Thema Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen in den Bereich der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Damals war entschieden worden, dass auch der Diebstahl von Pfennigartikeln grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann.

Auch der neuerliche Fall zeigt, dass das Thema nach wie vor nicht unterschätzt werden sollte. Ein Diebstahl, gleich welcher Größenordnung, kann dass Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem betreffenden Angestellten derart erschüttern, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zuzumuten ist.

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Katastrophale Koordination bei der Media Intense GmbH (www.win-loads.net)

Erstellt von Thomas Feil am 14. Mai 2009

Heute haben wir erneut Grund, um über die Media Intense GmbH zu berichten.

Ähnlich unserem früheren Artikel “Media Intense GmbH hat Inkasso nicht im Griff” gestaltet sich ein neuerlicher uns vorliegender Fall.

Für einen Mandanten hatten wir die abwehr einer Forderung der Media Intense GmbH übernommen. Am 08.05.2009 erreichte uns sodann eine Email des Absenders service@win-loads.net. – respektive also der Media Intense GmbH. Inhalt dieser Email war die ausdrückliche Abstandnahme von der Forderung gegen unseren Mandanten und Bestätigung der Stornierung seines Accounts bie win-loads.net.

Soweit so gut. Die Sache hat sich damit für unseren Mandanten erledigt.

Lustigerweise erhielt er am 11.05.2009 von der Media Intense GmbH dennoch deren Standart Mahnschreiben, in welchem ihm die Übergabe der Forderungseintreibung an das Inkassobüro angedroht wird.

Dies zeigt wieder einmal überdeutlich, wie schlampig die interne Organisation dieser Abzock-Firma aussieht. Ganz offensichtlich ist der Überblick in der Firma schon längst abhanden gekommen.

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Medien thematisieren nun auch verstärkt das Thema Abofalle

Erstellt von Thomas Feil am 14. Mai 2009

Eines der Hauptthemen dieses Blogs - das Thema Abofalle - findet in letzter Zeit auch verstärkt in den Medien Beachtung. Dies begrüßen wir, hilft es doch, den zunehmend wachsenden Abzock-Angeboten im Internet durch Aufklärung der Nutzer entgegenzuwirken.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal hinweisen auf den kürzlich erschienenen Artikel im Heise.de Newsticker. Dieser ist zu finden unter:

http://www.heise.de/newsticker/Abofallen-werden-immer-ausgefuchster–/meldung/137565

Außerdem möchten wir hinweisen auf die Fernsehsendung Akte 09, welche am 12.05.2009 über die zweifelhafte Geschäftspraxis der Anwältin Katja Günther berichtet hat. Näheres dazu finden Sie unter:

http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/topthemen/internet/content/38827/

Auch wir werden Sie zu diesen Thema weiterhin gern beraten und bei Bedarf Forderungen von Abofallen-Betreibern für Sie abwehren.

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Firma Global Online Holding Inc. nimmt Abstand von Forderung

Erstellt von Thomas Feil am 11. Mai 2009

Für einen Mandanten konnten wir erreichen, dass die Firma Global Online Holding Inc. (www.antivirus-security.net) von Ihrer unberechtigten Forderung Abstand genommen hat.

Ein entsprechendes Schreiben erreichte uns soeben von der Forma Collector GmbH & Co. KG, welche die Inkassodienste für die Global Online Holding Inc. erbringt.

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Fristlose Kündigung einer Mietwohnung bei erheblich abweichender Wohnfläche

Erstellt von Thomas Feil am 11. Mai 2009

Relativ aktuell, nämlich am 29.04.2009, hat der BGH entschieden, dass eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche einen wichtigen Grund für eine außerordentliche (also fristlose) Kündigung darstellen kann.

Im Fall der dem BGH vorlag war die tatsächliche Wohnfläche 22,63 Prozent geringer als die vertraglich vereinbarte. Die Wohnflächenabweichung stelle einen Mangel dar, der zur Folge habe, dass dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht rechtzeitig gewährt worden war. Dies wiederum entspreche dem in § 543 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BGB aufgeführten gesetzlich typisierten Fall der Unzumutbarkeit das und berechtige somit den Mieter zur fristlosen Kündigung.

(BGH, Az.: VIII ZR 142/08)

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Abzocke: Handy-Studie.de – Firma EuMedien GmbH

Erstellt von Thomas Feil am 4. Mai 2009

Heute haben wir ein Mandat zur Abwehr einer Forderung der EuMedien GmbH erhalten. Hintergrund ist deren Internetseite www.Handy-Studie.de.

Über dieses Portal können sich Interessenten als Teilnehmer für eine “Studie” bewerben. Im Zuge dieser Studie erhält der Teilnehmer ein Handy oder Handyzubehör, was nach der Studie in sein Eigentum übergehen soll. Gelockt werden die Interessenten dabei vor allem mit hochwertigen Geräten, wie dem Nokia N96. Der Teilnehmer hat dafür allerdings eine Teilnamegebühr für die Studie in Höhe von 96,- Euro zu entrichten.

Recherchen im Internet haben ergeben, dass zumeist anstelle der in Aussicht gestellten hochwertigen Geräte, lediglich Handys deren Wert im Bereich um 25,- Euro liegt, den Teilnehmern übersandt werden.

Insgesamt sollte das Angebot dieser Firma daher mit Vorsicht genossen werden. Wir raten jedenfalls ab.

Über den Ausgang der Forderung gegen unseren Mandanten werden wir berichten, sowie deren Ergebnis oder weitere Erkenntnisse vorliegen.

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