Erstellt von Thomas Feil am 30. Juni 2009
Und noch ein neues Media Intense Mandat erreichte uns soeben. Diesmal wurde wieder vom Mandanten bekundet, überhaupt nicht auf der Seite Win-Loads.net gewesen zu sein. Die Parallele zum Fall der H & L GmbH (einige Blog Einträge zuvor) ist zumindest auffällig.
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Erstellt von Thomas Feil am 29. Juni 2009
Erneut haben wir zwei Mandate zur Abwehr von Forderungen der Media Intense GmbH erhalten.
Wie immer, konnte war dabei anzuraten keine Zahlungen zu leisten. Den restlichen notwendigen Schriftverkehr bis zur endgültigen Einstellung der Sache bei der Media Intense GmbH übernehmen nun wir.
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Erstellt von Fiedler am 29. Juni 2009
Kündigt ein Vermieter vordergründig wegen Eigenbedarfs und besteht dieser Eigenbedarf in Wahrheit nicht, so steht dem Mieter ein Schadensersatzanspruch zu. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass dies sogar dann gilt, wenn die Kündigung aus formellen Gründen unwirksam war. Eine Berufung auf ein mögliches Mitverschulden der Mietpartei, welche die formelle Unwirksamkeit der Kündigung nicht erkannt hat (gem. § 254 BGB in entsprechender Anwendung) ist dem Vermieter in einem solchen Fall verwährt (BGH Urteil vom 8. 4. 2009 – VIII ZR 231/ 07).
In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte eine in den USA lebende Vermieterin den Mietern ihrer in Berlin liegenden Wohnung mit Hinweis auf dringenden Eigenbedarf an der Wohnung gekündigt und mit Schadensersatzansprüchen gedroht, falls der Auszug nicht rechtzeitig stattfinden würde. Nach dem Auszug der Mieter zogen die Vermieter jedoch nicht in die Wohnung ein, sondern boten diese öffentlich zum Verkauf an. Als die ehemaliegen Mieter dies erfuhren, verlangten sie Rückgabe der bisher weder verkauften, noch vermieteten Wohnung sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld.
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Erstellt von Thomas Feil am 26. Juni 2009
So allmählich geraten die Internet Abzock-Firmen und Abofallen verstärkt ins Visir der Strafverfolgungsbehörden.
Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen die Firma L & H GmbH. Hintergrund ist die Seite Mega-Downloads.net auf welcher mit dem Wort ”kostenlos” beworbene Software downgeloaded werden konnte. Zunächst einmal befand sich, wie bei derartigen Abzock-Seiten üblich, ein versteckter Hinweis, dass mit dem Download ein zweijähriges Abo zum Preis von 96 Euro jährlich abgeschlossen würde.
Offenbar war der Firma diese unlautere Vorgehensweise noch nicht genug. Darüber hinaus wird der L & H GmbH nämlich vorgeworfen auch Rechnungen an Personen versandt zu haben, die nie auf der Seite Mega-Downloads.net gewesen sind. Hier wurden offenbar im großen Stil Adressen von Adress-Händlern angekauft und wahllos Rechnungen verschickt. So sollte wohl die Ungewissheit der Betroffenen darüber, ob Sie beim Internet-surfen nicht vielleicht doch irgendwann den behaupteten Vertrag mit der L & H GmbH geschlossen haben ausgenutzt werden. Nicht wenige der Betroffen haben wohl daraufhin gezahlt um den vermeintlichen Anspruch zu erfüllen und sich Ärger zu ersparen.
Laut Presseberichten wurden ca. 900.000 Euro auf den Konten der L & H GmbH beschlagnahmt.
Das Phänomen, dass Personen Rechnungen erhalten, ohne sich daran erinnern zu können, je auf der Seite des Rechnungsstellers gewesen zu sein, beobachten wir auch bei unseren Mandanten. Häufig haben wir derartige Angaben zu Rechnungen welche von der Media Intense GmbH oder der Content Services Limited verschickt worden sind, von den betroffenen Mandanten mitgeteilt bekommen.
Pressemitteilungen zu dem Fall finden Sie z.B. unter:
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Ermittler-frieren-Konten-ein
oder
http://www.teltarif.de/internet-betrug-anklage/news/34707.html
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Erstellt von Thomas Feil am 19. Juni 2009
Gegenstand des im vorigen Beitrag genannten Urteil des BGH vom 29.04.2009 war eine fristlose Kündigung aufgrund von abweichender Wohnfläche.
Die Mieter hatten ihre Wohnung gekündigt, weil die tatsächliche Wohnfläche 22,63% geringer war als die im Mietvertrag angegebene.
Eine derart starke Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche stellte für den BGH einen Mangel der Mietwohnung im Sinne von § 536 I 1 BGB dar. Dies hatte zur Folge, dass den Klägern der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache zum Teil nicht rechtzeitig gewährt wurde. Somit war der wichtige Grund gemäß § 543 II 1 Nr. 1 BGB gegeben und eine fristlose Kündigung möglich.
(BGH, Az.: VIII ZR 142/08)
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Erstellt von Thomas Feil am 19. Juni 2009
Die fristlose Kündigung eines Mietvertrages nach § 543 Abs. 2 Satz 1 BGB erfordert nicht, dass der Mieter darlegt, warum ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Vielmehr reicht es für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung aus, wenn einer der in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 – 3 genannten Tatbestände vorliegt.
So entschied der BGH aktuell am 29.04.2009.
(BGH, Az.: VIII ZR 142/08)
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Erstellt von Thomas Feil am 18. Juni 2009
Auch die Urväter der Internet-Abzocke, die Gebrüder Schmidtlein sind unverändert aktiv. So haben wir heute ein neues Mandat zu Abwehr einer Forderung der Andreas & Manuel Schmidtlein OHG erhalten.
Nach erster kurzer Prüfung der Angelegenheit dürfte es sich wiederum um eine Abofalle handeln, deren Abwehr erfolgsversprechend aussieht.
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Erstellt von Thomas Feil am 18. Juni 2009
Nach einem Antwortschreiben der EuMedien GmbH, welches gestern im Rahmen eines Mandates zur Abwehr einer Forderung der Handy-Studie.de einging, bearbeitet diese sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Forderungen seit dem 02.06.2009 nicht mehr selbst, sondern verweist nur noch auf die Inkassofirma ECS-Solution GmbH. Diese sei umfassend bevollmächtigt sowohl inhaltlich zum Vertrag stellugn zu nehmen, als auch Willenserklärungen für und gegen die EuMedien GmbH vorzunehmen.
Offenbar droht man bei der Firma EuMedien GmbH an rechtlichen Auseinandersetzungen zu ersticken und will sich diese nunmehr vom Hals schaffen.
Unsere Schreiben hatten wir ohnehin gleichzeitg auch an die ECS Solution GmbH gesandt und sind nun äußerst gespannt auf deren Antwort.
Wir werden darüber hier alsbald nach Eingang berichten.
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Erstellt von Thomas Feil am 17. Juni 2009
Erneut liegen uns drei Mandate zur Abwehr von Forderungen der Media Intense GmbH vor. In zwei der Fällen hat sich wiederum bereits die Firma Proinkasso bei den Mandanten zur Forderungseintreibung gemeldet.
Bislang konnten wir jede Forderung der Media Intense GmbH oder der Proinkasso GmbH für unsere Mandantschaft abwehren. Wir blicken mittlerweile auf über 50 abgewehrte Forderungen zurück und können aus unserer Erfahrung nur raten, der Bedrängung durch diese Firmen nicht nachzugeben und notfalls Rechtsrat einzuholen. Es lohn sich in jeden Fall.
Um die Media Intense Fälle für unsere Leser noch transparenter zu machen, werden wir ab jetzt über jedes neue diesbezügliche Mandat hier kurz berichten.
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Erstellt von Fiedler am 17. Juni 2009
Universitäten verlangen häufig Pflichtpraktika, um den Studenten das Arbeitsleben näher zu bringen. Soclhe Pflichtpraktika sind dabei nicht selten Voraussetzung für die Abschlussprüfung.
Die Praktikanten schließen meist mit dem Unternehmen, in dem sie das Praktikum absolvieren wollen, einen Praktikumsvertrag. In solche Verträgen sind oft auch die Kündigungsmöglichkeiten geregelt.
Was viele nicht wissen ist, dass „echte“ Praktikanten keine Arbeitnehmer sind und damit auch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz genießen. Wird ein Praktikant allerdings nur „pro forma“ als solcher beschäftigt und steht in Wirklichkeit nicht die Erfahrungsvermittlung, sondern der Leistungsaustausch im Vordergrund, ist der „Praktikant“ ein regulärer Arbeitnehmer und hat die normalen Ansprüche auf Vergütung und Kündigungsschutz.
Grundlos kann aber einem „echten“ Praktikanten dennoch nicht gekündigt werden. Die oft üblichen Formularverträge mit Klauseln wie „Das Praktikumsverhältnis kann von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden“ stellen eine unangemessene Benachteiligung des Praktikanten gemäß § 307 Abs. I und Abs. II Nr. 2 BGB dar. Die Interessen des Praktikanten, seinem Ausbildungsziel während der Praktikumszeit ungestört nachkommen zu können, wird mit einer solchen Bestimmung nicht ausreichend Rechnung getragen. Dies gilt insbesondere für Studenten, da sich für sie durch eine grundlose Kündigung bei einem Pflichtpraktikum die Ausbildungszeit verlängert und dadurch hohe Kosten entstehen.
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Erstellt von Thomas Feil am 16. Juni 2009
Wir haben gestern und heute in aller Frühe zwei neue Mandate in Sachen Handy-Studie.de erhalten. Offenbar bemerken immer mehr Leute, dass es sich lohnt, sich gegen diese unverschämte Abzocke zur Wehr zu setzen.
Die Schilderungen der Mandanten decken sich dabei erstaunlicher Weise gerade in den Punkten, die von der Firma EuMedien in ihren Versuchen den Vertragsschluss darzulegen, anders dargestellt werden.
Wir werden die Abwehr der Forderungen für beide Mandanten betreiben und sind schon gespannt auf die neuerlichen Versuche der EuMedien GmbH ihre angeblichen Forderungen rechtlich zu begründen.
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Erstellt von Thomas Feil am 12. Juni 2009
Für mehrere Mandanten haben wir die Abwehr von Forderungen der Firma EuMedien GmbH übernommen. Es handelte sich jeweils um Forderungen in Höhe von 96 Euro, welche im Zusammenhang mit dem Angebot unter www.handy-studie.de entstanden sein sollen.
Nachdem die Firma sich mehrfach im gewechselten Schriftverkehr versucht hat ihre Forderung zu rechtfertigen und als begründet darzustellen, konnte nunmehr ein erster Erfolg verzeichnet werden. In einem Schreiben der EuMedien GmbH erklärte sich diese bereit, “gegen Ausgleich eines einmaligen Betrages in Höhe von 25,00 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ersatzansprüche (Mahn- und Personalkosten, Telefon/Porto)” unseren Mandanten ”aus dem Vertrag zu entlassen.”.
Wir werden unserem Mandanten dieses Angebot weiterleiten, gleichwohl raten keinerlei Zahlungen zu leisten, da ein Ansprüch nach unserer rechtlichen Auffassung insgesamt nicht besteht. Über den weiteren Fortgang werden wir hier berichten.
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Erstellt von Thomas Feil am 3. Juni 2009
Alle Betroffenen, die von der Proinkasso GmbH eine Mahnung erhalten haben, sollten ihren datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch geltend machen. Hier können gesetzliche Ansprüche gegenüber Proinkasso durchgesetzt werden. Sollte eine Auskunft überhaupt nicht oder nur unvollständig erteilt werden, können Sie diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt ggf. die Kosten des Gerichtsverfahrens. Wir unterstützen Sie gern in Ihrem aktiven Vorgehen.
Hier unser Musterschreiben:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
nach den vorliegenden Informationen haben Sie über mich Daten gespeichert.
Hiermit mache ich von meinem Auskunftsrecht nach den datenschutzrechtlichen Regelungen Gebrauch. Ich fordere Sie auf, mir folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Welche Daten sind über mich gespeichert?
2. An welche Personen und Stellen wurden meine Daten übermittelt? Sind meine Daten unberechtigterweise genutzt worden, wie dies offensichtlich nach den Pressemitteilungen mit diversen Kundendaten erfolgt ist?
3. Für welchen Verwendungszweck wurden die über mich bei Ihnen gespeicherten Daten eingesetzt?
Nach § 19 VII BDSG ist die Auskunft unentgeltlich zu erteilen.
Abschließend bitte ich um Mitteilung, welcher Mitarbeiter bei Ihnen betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist und welcher Aufsichtsbehörde Sie unterstehen.
Für den Eingang Ihrer Nachricht habe ich mir eine Frist bis zum XX. Juni 2009 notiert.
Mit freundlichen Grüßen”
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Erstellt von Thomas Feil am 2. Juni 2009
Und erneut erreichte uns heute in Sachen eines Mandanten ein Mahnschreiben der Firma Proinkasso GmbH nachdem deren Mandantin Media Intense GmbH bereits zuvor per Email von der Verfolgung ihrer (unberechtigten) Forderung gegenüber unserem Mandanten Abstand genommen hatte.
Drei Tage nach der besagten Email mahnte allerdings die Media Intense GmbH zunächst selbst die Forderung bei dem Mandanten an. Nachdem wir die Firma in einem Schreiben auf Ihr widersprüchliches Verhalten hingewiesen hatten, kam wie so oft, keinerlei Reaktion von der Media Intense mehr. Stattdessen meldete sich die Proinkasso GmbH nun beim Mandanten mit ihrem üblichen Mahnschreiben.
Nunmehr haben wir die Proinkasso angeschrieben und sie mit dem Sachverhalt konfrontiert. Eine Zahlung wird selbstverständlich weiterhin abgelehnt. Auf die Antwort sind wir schon sehr gespannt – sofern eine solche erfolgt.
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