Was tun, wenn ich auf eine Abofallen reingefallen bin?
Erstellt von Thomas Feil am 18. März 2010
Das Thema „Abofallen“ hat seit Jahren nicht an Aktualität eingebüßt. Täglich werden zig-tausende unberechtigter Rechnungen und Mahnungen verschickt, mit dem Ziel, die Empfänger so einzuschüchtern, dass diese zahlen, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein.
Im Internet gibt es bereits zahlreiche Foren, in denen solche Vorgänge ausgiebig diskutiert werden und mehr oder weniger sinnvolle Handlungsanweisungen gegeben werden.
Das wichtigste ist: nicht auf unberechtigte Forderungen zahlen und sich nicht einschüchtern zu lassen! Die Anwälte der Firmen sind regelmäßig nicht an einer gerichtlichen Auseinandersetzung interessiert, sondern versuchen über Drohungen mit Strafanzeigen, zusätzlichen Gebühren oder Ähnlichem, ihre „Opfer“ zur Zahlung zu bewegen.
Wer auf eine Abofalle hereingefallen ist, sollte auf unberechtigte Forderungen entweder gar nicht reagieren oder ein Einschreiben mit Rückschein (Vorschlag siehe unten) an den Betreiber schicken und auf weitere Kontaktversuche überhaupt nicht reagieren. Wichtig ist allerdings, dass im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheids innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden muss!
In Zweifelsfällen sollte man sich zügig anwaltlichen Rat einholen.
Außerdem kann es hilfreich sein, wenn möglichst viele Betroffenen an die Bank des Abofallen-Betreibers schreiben (Vorschlag siehe unten) und darauf hinweisen, dass möglicherweise zahlreiche Geldeingänge auf dem Konto unberechtigt sind.
Vorschlag für Schreiben an den Abofallen-Betreiber per Einschreiben und Rückschein.
„Kundennummer: XYZ, Rechnungsnummer: XYZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Vertrag ist nicht zustande gekommen.
Vorsorglich erkläre ich den Widerruf, der mangels ausreichender Belehrung auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo – die versteckte Platzierung des Zahlungshinweises auf der Website erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung. Höchst vorsorglich kündige ich fristlos.
Sollten Sie Ihre offenkundig unberechtigte Forderung aufrecht erhalten, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie und Ihre Gehilfen vor. Ferner werde ich mich ggf. bei der der Gewerbeaufsicht und bei anderen Stellen beschweren.
Sofern Sie ein Anwalt wegen dieser offensichtlich unberechtigten Forderung vertritt, kündige ich jetzt schon an, dies der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen.
Auf Ihre unberechtigten Forderungen werde ich nicht zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann“
Brief an das Kreditinstitut des Abofallen-Betreibers (Adresse lässt sich leicht online herausfinden)
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe den Verdacht, dass über das Konto 12345 der Firma XYZ bei Ihrer Bank (BLZ 12345) illegale Beträge aus Abofallen fließen. Ich bitte an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.
Mit freundlichem Gruß
Max Mustermann“
Zwei hilfreiche Artikel über Abofallen, herausgegeben vom „Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V.“:
http://www.vzbv.de/go/presse/1188/36/102/index.html
http://www.vzbv.de/mediapics/abofallen_hintergrundpapier_03_08_09.pdf
Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Hannover, feil@recht-freundlich.de, www.recht-freundlich.de
und
Dipl.-Jur. Alexander Fiedler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover, fiedler@iri.uni-hannover.de, www.iri.uni-hannover.de
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