Klage der Senator Home Entertainment GmbH vor dem Amtsgericht Hamburg vom April 2010
Erstellt von Thomas Feil am Freitag 28. Mai 2010
Wir vertreten einen Mandanten in einem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg, das die Firma Senator Home Entertainment GmbH angestrengt hat. Unser Mandant hatte zunächst selbst eine geänderte Unterlassungserklärung (modifizierte Unterlassungserklärung) abgegeben und ansonsten keine Zahlung geleistet. Nunmehr hat die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg für die Senator Home Entertainment GmbH Klage beim Amtsgericht Hamburg eingereicht. Die Klage datiert aus Mitte April 2010 und wurde unserem Mandanten nunmehr zugestellt.
In dem Klageverfahren wird eine Forderung in Höhe von € 1.105,80 geltend gemacht. Diese Forderung setzt sich aus einem Schadenersatz und der Erstattung von Aufwendungen zusammen.
Wir werden über das Klageverfahren noch im Detail berichten.
Wichtig ist aus unserer Sicht der Hinweis, dass mit der bloßen Übersendung einer modifizierten Unterlassungserklärung zumindest bei der Senator Home Entertainment GmbH keine Sicherheit besteht, dass Forderungen nicht gerichtlich geltend gemacht werden können. Hier ist aus unserer Sicht eine weitergehende rechtliche Abwehr notwendig.
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